Angebot: InTPG-0201

Kinderschutzkonzepte für soziale Einrichtungen oder in der Schule

Individuelles Erstellen eines Kinderschutzkonzepts auf Anfrage

Seit dem Inkrafttreten des ersten bundesweiten Kinderschutzgesetz 2012 ist viel zum Schutz der Kinder und Jugendlichen geschehen. So gibt es die Auflage für alle Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie für viele Schulen und Vereine, ein Kinderschutzkonzept zu erstellen. Im ehrenamtlichen Bereich werden viele Elemente ebenfalls Pflicht.

  • Siehe hierzu den Artikel Schutzkonzepte der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM): zum Artikel

Wir haben in dieser Fortbildung einen ganzen Tag Zeit, uns daran zu erinnern, welche Themen in ein Schutzkonzept hineingehören und wogegen bzw. wofür diese gefordert werden (z.B. Risikoanalyse, Beschwerdemanagement, Verdachtsabklärung). Wie wird ein Schutzkonzept erstellt und vor Allem umgesetzt?
Erste Studienergebnisse über die Erfahrungen mit einem Schutzkonzept in der Kinder- und Jugendhilfe werden wir nutzen.

Zudem haben wir ausreichend Zeit, unser Vorgehen anhand ausgewählter Situationen zu überprüfen. Anhand einer soziometrischen Übung werden wir uns der Risikoanalyse stellen und arbeiten auch zur Verhaltensampel. Danach können Sie in Ihrem Team die eigenen Schutzkonzepte genauer anschauen und ggf. überprüfen.

Sie entscheiden für Ihr Team, ob Sie eine einführende Veranstaltung als inhouse Fortbildung buchen möchten oder aber eine individuelle Schutzkonzepterstellung bzw. -begleitung haben möchten. Auch eine Evaluation eines bestehenden Schutzkonzepts ist möglich. Melden Sie sich gern!

Angebotsmöglichkeiten im Überblick

  • trägerinterne Tagesveranstaltung für einen Überblick oder komplette Schutzkonzepterstellung

  • trägerinterne Begleitung möglich

  • Evaluation des vorhandenen Schutzkonzepts

 Info

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Schutzkonzepterstellung für soziale Einrichtungen

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