Kinderschutzkonzepte für soziale Einrichtungen oder in der Schule
Individuelles Erstellen eines Kinderschutzkonzepts auf Anfrage
Seit dem Inkrafttreten des ersten bundesweiten Kinderschutzgesetz 2012 ist viel zum Schutz der Kinder und Jugendlichen geschehen. So gibt es die Auflage für alle Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie für viele Schulen und Vereine, ein Kinderschutzkonzept zu erstellen. Im ehrenamtlichen Bereich werden viele Elemente ebenfalls Pflicht.
Sie entscheiden für Ihr Team, ob Sie eine einführende Veranstaltung als inhouse Fortbildung buchen möchten oder aber eine individuelle Schutzkonzepterstellung bzw. -begleitung haben möchten. Auch eine Evaluation eines bestehenden Schutzkonzepts ist möglich. Melden Sie sich gern!



